„Brandenburg Aktuell“ hatte am Mittwoch (20.9.2017) berichtet, dass der Wiesenhof-Schlachthof seine Kapazitäten vorerst nicht reduzieren müsse. Das habe ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Cottbus dem RBB bestätigt. Die Betreiberin ist vor Gericht per Eilantrag gegen die Anordnung auf Teilstilllegung vorgegangen.
Der agrarpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BENJAMIN RASCHKE hat sich verwundert über das Agieren der Märkischen Geflügelhof Spezialitäten GmbH (Wiesenhof) gezeigt, die rechtlich gegen eine Anordnung des Landesumweltministeriums zu einer Teilstilllegung von Kapazitäten in ihrem Betrieb bei Königs-Wusterhausen vorgeht. Letzteres hatte gestern Brandenburg Aktuell berichtet.
„Wenn ich richtig informiert bin, verfügt das Unternehmen über keine abschließende Genehmigung für die Erweiterung seines Geflügel-Schlachtbetriebs. Daher frage ich mich, warum es trotzdem das Recht für sich beansprucht, statt der genehmigten 120.000 Hähnchen deutlich mehr zu schlachten. Die Anordnung auf Teilstilllegung durch das Umweltministerium kam leider spät – sie war meines Erachtens aber völlig richtig“, sagte Benjamin Raschke.