Unzulässige Schlachtung: Minister informiert über Strafanzeige, Landesamt genehmigte dennoch

Das Landesumweltministerium hat bereits am 7. Februar des vergangenen Jahres Anzeige gegen das Unternehmen Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH (MGS) erhoben. Seither würden die Strafverfolgungsbehörden wegen Verstoßes gegen § 327 StGB (unerlaubtes Betreibens von Anlagen) ermitteln. Dies erklärte heute Agrarminister Vogelsänger erstmals auf Anfrage des umweltpolitischen Sprechers von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Benjamin Raschke, im Landtagsplenum (Frage 1647).

Grund der noch laufenden Ermittlungen war demnach die ungenehmigte Schlachtung von Millionen Tieren von Februar 2015 bis zum Juni 2017 Tiere. Bei einer Verurteilung wegen unerlaubten Betreibens von Anlagen droht im Höchstfall eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren.

„Der drastische juristische Schritt hielt das Landesumweltamt aber nicht davon ab, der Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH im November 2018 eine Ausweitung der Schlachtkapazität zu genehmigen. Dies ist im Licht der neuen Informationen unfassbar.

Das Unternehmen hat sich auch zuvor immer wieder als höchst unzuverlässig erwiesen. Der Teilstillegungsverfügung vom Juni 2017 und der damit einhergehenden Absenkung der Schlachtkapazitäten auf das genehmigte Maß kam der Betreiber etwa nur zögerlich nach“, sagte Benjamin Raschke.

Sogar nach der Genehmigung führt das Unternehmen das Ministerium an der Nase herum. Obwohl die Genehmigung an Auflagen gekoppelt war, erhöhte Wiesenhof die Schlachtkapazität noch vor der behördlichen Abnahme der Auflagen. Minister Vogelsänger informierte auf Nachfrage von Benjamin Raschke lapidar, dass der Betreiber versichert habe, es sei schon alles genehmigungskonform gelaufen.

Seit Jahren drängen die örtliche Bürgerinitiative und auch die bündnisgrüne Fraktion im Landtag auf ein Handeln des Ministeriums im Fall Wiesenhof.

Quelle: www.benjamin-raschke.de