Mitmachen – Einwendung schreiben

Die Fristen für Einwendungen sind abgelaufen. Bitte keine Einwendung mehr schreiben – wir informieren über den weiteren Ablauf.


Bürger können den Behörden ihre Sorgen über die Schlachthoferweiterung mitteilen: das nennt sich Einwendungen einreichen.

Der Genehmigungsantrag ist in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen und im Landesamt für Umwelt in Cottbus öffentlich einsehbar. Allerdings ist er beim Landesamt nicht mehr im Internet aufrufbar.

Einwendungen gegen das Vorhaben können von AnwohnerInnen und anderen GegnerInnen der Schlachtanlage (berechtigt sind alle EU-Bürger) bis zum 06.3.2017 eingereicht werden. Eine Mustereinwendung zum Ausfüllen befindet sich hier als PDF zum Download: Formular_Einwendung_Landesamt_17-01-24 (ACHTUNG: Die Faxnummer auf dem PDF ist falsch!)

Was kann ein Einwendungsgrund sein?

  • Sorgen umd das Zu- und Abwasser der Schlachtanlage
  • Geruchsbelästigung (eventuell ein Protokoll mit Windrichtung verfassen)
  • Artenschutz (HobbyartenschützerInnen sollten negative Auswirkungen auf lokal bekannte und geschützte Tierarten berichten)
  • Lärmbelästigung
  • Wasserschutzgebiet neben der Anlage
  • Transportbelastung: Die Schlachtstätte muss fortlaufend beliefert werden, was zu einer erheblichen Verkehrsbelastung führt.

Direkt Betroffene (z.B. Anwohner im Umkreis von bis zu 1.000 Metern) haben besonders gute Chancen. Es gilt jedoch: Sie können später im Verfahren nur zu den Punkten Stellung nehmen, die Sie in Ihrer Einwendung geschrieben haben. Also lieber mehr als zu wenig schreiben.

Gemeinsam sind wir stark: Kommen Sie zu den BI-Treffen, schließen Sie sich bei einer der Demos an und bleiben Sie informiert. Bestellen Sie auch unseren kostenlosen Newsletter.